AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

https://zahnarztbudapest.at/ für die Webseite und die Dienstleistungen der Gesellschaft

Für zahnärztliche ambulante Behandlungen und zahnmedizinische Dienstleistungen

Die Dienstleistungen im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) werden von der ARTDENTIST Korlátolt Felelősségű Társaság (Firmenbuchnummer: 01-09-276465, Steuernummer: 25460559-2-42, Sitz: 1165 Budapest, Nógrádverőce út 31., nachfolgend: Gesellschaft oder Dienstleister) – als Betreiber – sowie durch ihre in einem Vertragsverhältnis stehenden Partner für Patienten im Bereich der zahnärztlichen ambulanten Versorgung und zahnmedizinischen Dienstleistungstätigkeit erbracht.

Zwischen dem Patienten und dem Dienstleister kommt auf Grundlage dieser AGB durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Gesellschaft ein Vertragsverhältnis zustande, das mangels abweichender Vereinbarung in elektronischer Form geschlossen wird und gemäß § 6:7 (3) des Gesetzes V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch (nachfolgend: Ptk.) als schriftlich niedergelegt gilt (nachfolgend: Vertrag).

Die Bedingungen für die Inanspruchnahme der über die Website verfügbaren Dienste werden durch das Gesetz CVIII von 2001 über bestimmte Fragen der elektronischen Handelsdienstleistungen sowie der Dienste der Informationsgesellschaft (nachfolgend: Ekertv.) geregelt.

Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle von der Gesellschaft erbrachten Gesundheitsdienstleistungen sowie für alle vom Dienstleister abgeschlossenen Verträge.

Die Gesellschaft unterwirft sich keinen Verhaltenskodizes.

Daten der Gesellschaft

Name: ARTDENTIST Korlátolt Felelősségű Társaság
Sitz: 1165 Budapest, Nógrádverőce út 31.
Postanschrift: 1165 Budapest, Nógrádverőce út 31.
Firmenbuchnummer: 01-09-276465
Steuernummer: 25460559-2-42
Registergericht: Handelsgericht des Hauptstädtischen Gerichts (Fővárosi Törvényszék Cégbírósága)
Repräsentant: Dr. Artúr Lajos Varajti, Geschäftsführer
Erreichbarkeiten der Gesellschaft:
E-Mail: artdent@artdent.hu
Telefonnummer: +36 20 218 5343

Name, Sitz und Erreichbarkeit des Hosting-Providers:

Firmenname: Netdoor Kft.
Sitz: 1055 Budapest, Nyugati tér 8. 1. Stock, Tür 5.
Steuernummer: 22635813-2-41
Firmenbuchnummer: 01-09-936833
E-Mail-Adresse: info@serverkraft.hu

Diese AGB sind bis auf Widerruf gültig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Bestimmungen der AGB einseitig zu ändern, was sie vor dem Inkrafttreten veröffentlicht.

I. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

  • Dienstleister: ARTDENTIST Korlátolt Felelősségű Társaság
    Der Dienstleister verfügt über die zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen fachlichen, behördlichen und betrieblichen Genehmigungen und Voraussetzungen sowie über eine Berufshaftpflichtversicherung im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit, die sich auch auf die in seinem Interesse handelnden Personen erstreckt.
  • Auftraggeber (oder Patient oder Nutzer): Die natürliche Person, die die Dienstleistung in Anspruch nimmt.
  • Anamnesebogen: Ein vor Beginn der Behandlungen ausgefülltes Dokument, das die Gesundheitsdaten und Erklärungen des Patienten enthält. Die bei der Online-Anmeldung angegebenen Daten werden beim ersten persönlichen Treffen Teil des Anamnesebogens.

II. NUTZUNGSBEDINGUNGEN DER WEBSEITE

  1. Der Dienstleister betreibt unter der Webadresse https://zahnarztbudapest.at/ (nachfolgend: Webseite) eine Informations-Homepage. Ziel der Webseite ist die Information der Patienten und Interessenten über die Gesundheitsdienstleistungen des Dienstleisters, seine Preise, die Ordnung der Terminbuchung sowie die Veröffentlichung von Fachinhalten (Blog, Behandlungsbeschreibungen).
  2. Die Webseite wird vom Dienstleister betrieben, der beim Vertragsschluss im eigenen Namen handelt. Die Webseite enthält die jeweils gültigen AGB und die Datenschutzerklärung.
  3. Mit der Nutzung der Webseite nimmt der Nutzer die in diesem Dokument festgelegten Besuchs- und Nutzungsbedingungen zur Kenntnis. Das Browsen im Inhalt der Webseite bedeutet die Annahme der in diesem Kapitel festgelegten Nutzungs- und Haftungsregeln.
  4. Die auf der Webseite veröffentlichten Fachartikel, Ratschläge und Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Diese ersetzen keine persönliche fachärztliche Konsultation und stellen keine Diagnose oder einen individuellen Vertrag dar.
  5. Der Dienstleister bemüht sich um die ständige Aktualisierung und Genauigkeit der Informationen, übernimmt jedoch keine Haftung für Ungenauigkeiten, die aus eventuellen Schreibfehlern, technischen Fehlern oder (ohne sein Wissen) von Dritten vorgenommenen Änderungen resultieren.
  6. Der Dienstleister garantiert keine unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Funktion der Webseite. Er haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der Webseite, aus Leitungsfehlern, Computerviren oder Systemfehlern resultieren.
  7. Die Webseite kann Verknüpfungen (Links) zu Webseiten enthalten, die von Dritten betrieben werden. Für den Inhalt und die Datenschutzpraxis dieser externen Seiten übernimmt der Dienstleister keine Verantwortung.
  8. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, den Inhalt der Webseite ganz oder teilweise jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu modernisieren oder zurückzuziehen.
  9. Der gesamte Inhalt der Webseite (insbesondere, aber nicht ausschließlich: Texte, Grafiken, Fotos, Logos, Videos, Animationen, Codes und die Struktur der Webseite) ist das ausschließliche geistige Eigentum des Dienstleisters und steht unter urheberrechtlichem Schutz.
  10. Der Domainname „artdent.hu“, „zahnarztbudapest.at“ und das dazugehörige Logo genießen Markenschutz; ihre Verwendung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Dienstleisters möglich.
  11. Der Nutzer/Patient ist berechtigt, die Webseite bestimmungsgemäß zu nutzen, deren Inhalt für eigene, nicht-kommerzielle Zwecke zu lesen bzw. die Preisliste oder Informationen für eigene Zwecke herunterzuladen. Dies begründet jedoch kein Eigentumsrecht oder sonstige Nutzungsrechte.
  12. Es ist strengstens untersagt, den Inhalt der Webseite oder Teile davon (Text, Bild, Video etc.) gewerblich zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu spiegeln, elektronisch zu speichern oder zu verbreiten, ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Dienstleisters.
  13. Die Übernahme von Nachrichten oder Inhalten von der Webseite ist nur in unveränderter Form unter klarer Angabe der Quelle (Link) und mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Dienstleisters gestattet.
  14. Verboten ist jede Tätigkeit, die die IT-Sicherheit der Webseite gefährdet (z. B. Platzieren von Viren, unbefugter Zugriff) oder den guten Ruf des Dienstleisters verletzt. Automatische Datenerfassung (Scraping) ist untersagt.
  15. Im Falle einer unbefugten Nutzung des Inhalts der Webseite kann der Dienstleister zivil- und strafrechtliche Schritte einleiten.
  16. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass dem Dienstleister im Falle einer unbefugten Nutzung (insbesondere Kopieren) eine Vertragsstrafe zusteht. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt:- Pro verwendetem Bild: brutto 1.000 EUR;
    – Pro verwendetem Textabschnitt: brutto 300 EUR pro Wort.
  17. Der Nutzer erkennt mit der Nutzung der Webseite ausdrücklich an, dass die Höhe der vereinbarten Vertragsstrafe nicht übertrieben ist und im Verhältnis zur Schwere der Dienstleistung und des Rechtsverstoßes nicht als auffallend wertunverhältnismäßig anzusehen ist. Die Parteien schließen gemäß § 6:98 (2) Ptk. – im Hinblick auf ihre Geschäfts-/Dienstleistungsbeziehungen – das Recht zur Anfechtung des Vertrages (dieser AGB) wegen auffallenden Wertmissverhältnisses in Bezug auf die Höhe der Vertragsstrafe ausdrücklich aus. Der Nutzer erklärt, dass er diese Vertragsstrafenregelung vor Beginn des Browsens auf der Webseite kennengelernt hat, diese ausdrücklich akzeptiert und die Informationsdienste der Webseite in diesem Wissen in Anspruch nimmt.
  18. Die Tatsache des Rechtsverstoßes kann vom Dienstleister durch eine notarielle Tatsachenfeststellung dokumentiert werden, deren Kosten der verletzende Nutzer zu erstatten hat. Die Zahlung der Vertragsstrafe befreit nicht von der Geltendmachung weiterer (über die Vertragsstrafe hinausgehender) Schadensersatzansprüche.

      III. BEDINGUNGEN UND INHALT DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES ZWISCHEN DEN PARTEIEN

      1. Gegenstand des Vertrages und maßgebliche Dokumente

      1.1 Die Parteien legen die Bestellung und den Inhalt der vom Patienten in Anspruch genommenen zahnärztlichen ambulanten Versorgungsleistungen und der dafür erforderlichen Materialien auf Grundlage dieser AGB sowie der bei den einzelnen medizinischen Eingriffen entstehenden Dokumente fest.

      1.2 Die Parteien halten fest, dass der Rahmen des zwischen ihnen zustande kommenden Rechtsverhältnisses durch diese AGB bestimmt wird. Neben den Bestimmungen der AGB bilden die folgenden Dokumente einen untrennbaren Teil des Vertrages und sind gemeinsam mit diesem als einheitliches Ganzes zu interpretieren:

      – der/die vom Patienten akzeptierte(n) individuelle(n) Behandlungsplan/-pläne und Kostenvoranschläge;
      – die fachlichen Informations- und/oder Einverständniserklärungen;
      – der vom Patienten ausgefüllte Anamnesebogen (Gesundheitsfragebogen);
      – sowie jede andere zwischen den Parteien getroffene individuelle schriftliche Vereinbarung.

      1.3 Sollten Abweichungen zwischen diesen AGB und dem individuellen Behandlungsplan oder einer individuellen Vereinbarung auftreten, sind die im individuellen Behandlungsplan oder der Vereinbarung festgelegten Bedingungen maßgeblich.

        2. Arten des Vertragsschlusses

        Der Vertrag kommt schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande. Die Parteien halten ausdrücklich fest, dass der Vertrag auch auf den folgenden elektronischen Wegen geschlossen werden kann, wobei diese Prozesse vom System des Dienstleisters protokolliert aufgezeichnet werden:

        2.1. Durch persönliche Datenaufnahme:

        Erscheint der Patient persönlich in der Ordination des Dienstleisters, akzeptiert er diese AGB auf der elektronischen Oberfläche zur Datenerfassung nach Angabe der Pflichtfelder durch Anklicken des entsprechenden Kontrollkästchens.

        2.2. Durch Abstimmung nach Absenden eines Online-Kontaktformulars:

        Durch Ausfüllen des Kontaktformulars auf der Website des Dienstleisters, Angabe der zur Identifizierung erforderlichen Daten (Name, E-Mail, Telefonnummer und Wohnadresse) sowie durch Anklicken des Kontrollkästchens zur Kenntnisnahme und Annahme der AGB gibt der Patient ein ausdrückliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Das endgültige Zustandekommen des Vertrages erfolgt jedoch auf eine der beiden folgenden Arten:

        (i) Kontaktaufnahme durch telefonischen Rückruf: Ein Mitarbeiter des Dienstleisters ruft den Patienten unter der im Formular angegebenen Telefonnummer zurück. Der Vertrag kommt während der telefonischen Abstimmung per Live-Stimme im Moment der gemeinsamen Vereinbarung über den konkreten Termin zustande.

        (ii) Kontaktaufnahme durch E-Mail-Abstimmung: Ein Mitarbeiter des Dienstleisters nimmt über die im Formular angegebene E-Mail-Adresse Kontakt mit dem Patienten auf. In diesem Fall kommt der Vertrag zustande, wenn die Parteien den Termin im Rahmen der E-Mail-Korrespondenz gegenseitig fixieren (der Patient bestätigt den angebotenen Termin in einer Antwortnachricht oder der Dienstleister finalisiert die Anfrage des Patienten per E-Mail). Der Dienstleister versendet daraufhin die endgültige Bestätigung mit den Buchungsdetails.

        Unabhängig davon, ob die Abstimmung telefonisch oder per E-Mail erfolgte, halten die Parteien fest, dass der Vertrag im Moment der Terminfixierung zwischen den Parteien zustande kommt. Ab diesem Zeitpunkt werden die Bestimmungen der AGB für den Patienten verbindlich, insbesondere im Hinblick auf die Stornobedingungen gemäß Punkt VI. 3. und die Verpflichtung zur Zahlung der Bereitstellungsgebühr.

        Nach der Terminfixierung sendet der Dienstleister dem Patienten unverzüglich eine Bestätigungs-E-Mail zu, die Folgendes enthält:

        • Information über die Tatsache des Vertragsschlusses;
        • die konkreten Details der Buchung (endgültiger Termin, gewählte Dienstleistung);
        • eine direkte Erreichbarkeit (Hyperlink) oder einen Anhang zu den jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Datenschutzerklärung des Dienstleisters;
        • sowie einen besonderen Hinweis auf die Regeln zur Bereitstellungsgebühr und die Stornofristen.

        Der Patient nimmt zur Kenntnis, dass der Erhalt der Bestätigungs-E-Mail als schriftliche Bestätigung des Fernabsatzvertrages gilt und belegt, dass der Dienstleister seiner Informationspflicht gegenüber dem Patienten vor Vertragsschluss nachgekommen ist.

        3. Rechtswirkung des elektronischen Vertragsschlusses:

        3.1. Die Parteien vereinbaren, dass der auf die oben genannten Arten zustande gekommene elektronische Vertrag gemäß § 6:7 (3) Ptk. als schriftlicher Vertrag gilt, der auf Grundlage der im System des Dienstleisters erfassten Daten auch nachträglich rückverfolgbar und nachweisbar ist.

        3.2. Die Abgabe einer Erklärung auf elektronischem Weg gilt als ausdrückliches schlüssiges Verhalten seitens des Patienten, mit dem er die Vertragsbedingungen, einschließlich der Bestimmungen über die Bereitstellungsgebühr, als für sich verbindlich anerkennt.

        3.3. Mit dem Absenden des Formulars bürgt der Patient für den Wahrheitsgehalt der Daten. Er nimmt zur Kenntnis, dass der Dienstleister die technischen Daten der Anmeldung (z. B. IP-Adresse, Zeitstempel) zum Zwecke der Beweisbarkeit des Vertragsschlusses und der Durchsetzbarkeit von Forderungen (z. B. Bereitstellungsgebühr) protokolliert.

        4. Beschränkungen des Vertragsschlusses

        4.1. Sofern der Patient nicht volljährig, geschäftsunfähig oder in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt ist, ist für den Vertragsschluss auch die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters erforderlich.

        4.2. Der Dienstleister schließt während des Bestehens des Patientenverhältnisses bzw. nach Beendigung des Vertrages nur dann einen neuen Vertrag mit dem Patienten ab, wenn der Patient keine unverjährten Honorarschulden aus der Inanspruchnahme der Dienstleistung gegenüber dem Dienstleister hat oder wenn die Beendigung des früheren Vertrages nicht auf eine vom Dienstleister ausgesprochene Kündigung aufgrund einer Vertragsverletzung zurückzuführen ist. Sollte trotz der oben genannten Punkte aufgrund eines Irrtums, einer Täuschung oder eines administrativen Fehlers dennoch ein Vertragsschluss mit einem Patienten mit Honorarschulden erfolgen, endet der neue Vertrag mit sofortiger Wirkung, sobald der Irrtum, die Täuschung oder der administrative Fehler vom Dienstleister bemerkt wird, und der Patient ist verpflichtet, alle Schulden und die Honorare für die in Anspruch genommenen Leistungen unverzüglich an den Dienstleister zu zahlen.

        4.3. Der Behandlungsplan, der Teil des Vertrages wird, basiert auf dem Vorschlag des Dienstleisters, den der Auftraggeber ohne gesonderte ausdrückliche Erklärung dadurch genehmigt, dass die Behandlung durch den Dienstleister begonnen wird. Der Dienstleister ist berechtigt, eigenständig vom Behandlungsplan abzuweichen (z. B. bei Problemen, die bei der Aufnahme des Zahnstatus verborgen blieben, oder beim Auftreten unerwarteter Faktoren); bei der Erforderlichkeit größerer fachlicher Abweichungen ist er jedoch verpflichtet, sich nach Möglichkeit vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen. Eine Änderung des Behandlungsplans kann eine Änderung des kalkulierten Kostenvoranschlags nach sich ziehen, worüber der Dienstleister vor Beginn oder während der Behandlung mündlich informiert. Den Kostenvoranschlag für die gegenüber dem ursprünglichen Plan geänderte Behandlung akzeptiert der Auftraggeber durch schlüssiges Verhalten, indem er die Behandlung weiterhin in Anspruch nimmt.

        4.4. Der Dienstleister erbringt die gemäß Vertrag übernommenen Dienstleistung(en) unter Einhaltung der für seine Tätigkeit maßgeblichen gesetzlichen und fachlichen Vorschriften unter Einsatz von Zahnärzten (Fachzahnärzten) mit entsprechender Expertise und Qualifikation, Fachassistenz und Subunternehmern und stellt die hierfür erforderlichen zahntechnischen und sonstigen Materialien zu den zwischen dem behandelnden Zahnarzt und dem Auftraggeber vereinbarten Zeitpunkten und Häufigkeiten bereit.

        4.5. Mit der Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages (Vertrag) oder der einzelnen darin enthaltenen Erklärungen vereinbaren die Vertragsparteien ausdrücklich, dass der Dienstleister zur Erfüllung der bestellten Dienstleistung(en) – insbesondere für die zahnärztliche Versorgung, die zahntechnische Tätigkeit, sonstige spezielle medizinische Eingriffe, Heilbehandlungen, Kieferorthopädie – auch Subunternehmer (Mitwirkende) in Anspruch nimmt, für deren Tätigkeit er so haftet, als hätte er die den Subunternehmern anvertraute Tätigkeit selbst verrichtet. Der Dienstleister ist berechtigt, die Bedingungen für deren Dienstleistungen nach eigenem Ermessen mit den Mitwirkenden zu vereinbaren, und ist nicht verpflichtet, dem Patienten hierüber Informationen zu erteilen.

        4.6. Die für den Vertragsschluss und die Inanspruchnahme der Dienstleistung erforderlichen Patientendaten sind im Anamnesebogen enthalten, einschließlich der (besonderen) Gesundheitsdaten des Patienten.

        4.7. Der Patient nimmt zur Kenntnis, dass der Dienstleister die bei der Online-Anmeldung angegebenen Daten, die Tatsache und den Zeitpunkt der Annahme der AGB sowie die technischen Daten der Anmeldung (z. B. IP-Adresse) zum Zwecke der gesetzlichen Konformität und der Durchsetzbarkeit vertraglicher Verpflichtungen (insbesondere der Bereitstellungsgebühr) elektronisch protokolliert. Dieser protokollierte Datenbestand belegt authentisch die Absicht des Patienten zum Vertragsschluss und die Kenntnisnahme der Informationen.

        4.8. Der Dienstleister fordert die oben genannten Daten im erforderlichen Umfang vom Patienten an, wobei er berechtigt ist, nach eigenem Ermessen auf die Angabe bestimmter Daten zu verzichten sowie bei Bedarf über die oben genannten hinaus weitere Daten vom Patienten anzufordern.

        4.9. Der Dienstleister ist berechtigt, auf die vom Patienten erhaltenen Daten zu vertrauen und seine Dienstleistung entsprechend zu erbringen. Sollte sich ein vom Patienten angegebener Datenwert als unwahr, ungenau oder auf andere Weise irreführend oder unrichtig erweisen, so trägt der Patient den daraus resultierenden Schaden, einschließlich des Schadens des Dienstleisters, und den Dienstleister trifft in diesem Zusammenhang keine Haftung, kein Schadensersatz und keine sonstige Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Patienten.

        4.10. Jede Änderung der Patientendaten ist vom Patienten dem Dienstleister unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Im Falle eines Versäumnisses des Patienten erfüllt der Dienstleister seine Verpflichtungen aus dem Patientenverhältnis auf Grundlage der über den Patienten gespeicherten Daten. Den aus der unterlassenen Mitteilung resultierenden Schaden hat der Patient zu tragen. Der Dienstleister ändert die in seinem System vorhandenen Daten über den Patienten auf Grundlage der Mitteilung des Patienten.

        5. Rechte des Dienstleisters

        5.1. Der Dienstleister ist berechtigt, den Vertrag oder das Angebot zu ändern, wenn der Auftraggeber Daten lückenhaft oder verspätet liefert oder wenn deren Änderung medizinisch begründet ist. Der Dienstleister ist verpflichtet, den Auftraggeber über die Änderung zu informieren.

        5.2. Der Dienstleister hat das Recht, die Behandlung bei unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers, bei verändertem gesundheitlichem oder mentalem Zustand sowie bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung durch den Auftraggeber zu verweigern. In diesen Fällen kann der Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche gegen den Dienstleister geltend machen.

        5.3. Bei vom Dienstleister im Voraus gesondert angezeigten Dienstleistungen – insbesondere, aber nicht ausschließlich bei mikroskopischen Wurzelbehandlungen sowie Implantat-Konsultationen – akzeptiert der Dienstleister zur Durchführung der Dienstleistung ausschließlich in der eigenen Ordination angefertigte CT-Aufnahmen (aufgrund von Unterschieden in Software und Bildqualität).

        IV. GARANTIE, HAFTUNG

        Allgemeine Bedingungen über die Garantieübernahme und Haftung

        1. Der Dienstleister übernimmt gegenüber dem Patienten eine Garantie ausschließlich für die von seinen (Fach-)Zahnärzten durchgeführten zahnärztlichen Behandlungen und die von diesen übergebenen Zahnersätze gemäß den folgenden Bedingungen und Einschränkungen.
        2. Die Haftungsbeschränkungen werden vom Patienten ausdrücklich akzeptiert und zur Kenntnis genommen.
        3. Die Einstandspflicht des Dienstleisters aus mangelhafter Erfüllung erstreckt sich auf Mängel, die aus der Nichteinhaltung der fachlichen Regeln resultieren.
        4. Der Dienstleister haftet gemäß der für seine Tätigkeit maßgeblichen Haftpflichtversicherung nur für Schäden, die der Dienstleister und sein Personal vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und die ausdrücklich und unmittelbar mit der Erbringung der zahnärztlichen Dienstleistung in Zusammenhang stehen.
        5. Das Endergebnis der zahnärztlichen Behandlungen wird auch durch den allgemeinen Gesundheitszustand des Patienten sowie durch seine Mundhygienegewohnheiten beeinflusst, auf die sich die Garantie nicht erstreckt.
        6. Die Garantie bezieht sich auf die Ausbesserung oder eventuelle Neuanfertigung des übergebenen Zahnersatzes bzw. der zahnärztlichen Arbeit. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Kosten für Reise, Unterkunft, Aufenthalt oder sonstige anfallende Kosten (z. B. Arbeitsausfall) sowie auf den Ersatz der Kosten für die Inanspruchnahme anderer fachärztlicher Versorgung sowie auf den Verlust des Zahnersatzes.
        7. Der Dienstleister übernimmt keinerlei Haftung für den Erfolg des Ausgangs von Wurzelbehandlungen oder für das Auftreten von Wurzelbehandlungen, die während der Behandlungen unerwartet notwendig werden.
        8. Der Dienstleister übernimmt keinerlei Haftung für Wurzelbehandlungen, die während oder nach der Vorbereitung von Brücken und Kronen eventuell notwendig werden. (Es kann nämlich vorkommen, dass der behandelte Zahn während der Vorbereitung für Brücken und Kronen ein Trauma erleidet, was die Notwendigkeit einer Wurzelbehandlung zur Folge haben kann.)
        9. Der Dienstleister akzeptiert keine Garantieansprüche in Bezug auf provisorische Brücken, provisorische Kronen und provisorischen Zahnersatz.
        10. Der Patient nimmt zur Kenntnis, dass je nach biologischer Reaktionsfähigkeit des Organismus (sowie abhängig von nicht im Voraus identifizierbaren Risiken) das erwartete Ergebnis und die endgültige Heilungszeit vom Durchschnitt abweichen können; wegen dieser Abweichung kann der Patient keinerlei Schadensersatzansprüche geltend machen.
        11. Über die allgemein bekannten Risiken von operativen oder sonstigen Eingriffen hinaus können infolge des vom Patienten gewünschten Eingriffs auch Veränderungen entstehen, die spezielle Beschwerden verursachen und für die der Dienstleister nicht haftet.
        12. Ferner übernimmt der Dienstleister bei Reklamationen ästhetischer Art keinerlei finanzielle oder sonstige Haftung, da die Beurteilung des Ergebnisses zahnärztlicher Eingriffe je nach Individuum äußerst unterschiedlich sein kann.
        13. Der Dienstleister übernimmt ferner weder eine finanzielle noch eine sonstige Haftung für nachträgliche (nach der Übergabe-Übernahme erfolgende) Reklamationen bereits übergebener Zahnersätze aus ästhetischen Gründen.
        14. Im Falle von Reklamationen, die ausschließlich aus ästhetischen Gründen auftreten, schließt der Dienstleister seine Haftung ausdrücklich (aber nicht ausschließlich) in Bezug auf die Subjektivität kieferorthopädischer, parodontologischer und dentoalveolärer chirurgischer Ergebnisse aus, sofern das Endergebnis der kieferorthopädischen Tätigkeit oder der dentoalveolären Operationen fachlich (medizinisch, anatomisch) dem geplanten Ergebnis entspricht, der Patient dieses jedoch ausschließlich aus ästhetischen Gründen nicht akzeptieren kann.
        15. Der Dienstleister haftet nicht für Kosten und Schäden, die dem Patienten dadurch entstehen, dass der Dienstleister im Falle von höherer Gewalt seine Dienstleistung zeitweise nicht erbringen kann. Als höhere Gewalt im Sinne dieser AGB gelten Krieg, Naturschäden sowie die aus beliebigem Grund eintretende Krankheit, der Tod, der Streik oder die vorübergehende Abwesenheit des behandelnden Arztes oder eines Mitwirkenden des Dienstleisters im Zusammenhang mit der jeweiligen Dienstleistung sowie der Ausfall öffentlicher Versorgungsleistungen, die die Ordination betreffen.
        16. Der Garantieeingriff erfolgt ausschließlich durch den Dienstleister. Erfüllungsort für Nachbesserung oder Austausch im Rahmen der Gewährleistung und Garantie ist die jeweilige Ordination des Dienstleisters.
        17. Der Dienstleister erstattet nicht den Gegenwert eines in einer anderen Zahnarztpraxis durchgeführten Garantieeingriffs.
        18. Für die Meldung eines Garantieanspruchs stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
        • Persönlich unter der Adresse 1027 Budapest, Margit körút 1.
        • Telefonisch unter der Telefonnummer +36 20 218 5343
        • In Form einer elektronischen Nachricht an die E-Mail-Adresse artdent@artdent.hu

        19. Dauer der Garantie

        Der Dienstleister übernimmt die folgenden maximalen Garantiefristen für die einzelnen Dienstleistungen. Voraussetzung für die Garantie ist das Erscheinen des Patienten zur halbjährlichen kostenlosen Kontrolluntersuchung.

        Behandlung Garantie
        Ästhetische Zahnfüllung 1 Jahr
        Ästhetisches Inlay/Onlay 2 Jahre
        Porzellan-Veneer 2 Jahre
        Festsitzender Zahnersatz (Kronen, Brücken) 3 Jahre
        Implantat 2 Jahre + biologische Garantie
        Materialfehler der Implantatschraube (z. B. Bruch, Riss) Lebenslange Garantie
        Herausnehmbarer Zahnersatz 1 Jahr

        Darüber hinaus übernimmt der Dienstleister die Garantie in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen und für die darin enthaltene obligatorische Dauer.

        20. Bedingungen für die Gültigkeit der Garantie und Ausschluss

        Die vom Dienstleister übernommene Garantie ist nur bei vollständiger Erfüllung der folgenden Bedingungen gültig:

        • der Patient pflegt seine Zähne angemessen, hält die vom behandelnden Arzt erläuterten Mundhygienevorschriften ständig ein und nimmt mindestens einmal jährlich eine Mundhygienebehandlung in Anspruch.
        • der Patient erscheint zu den vom behandelnden Arzt vorgeschriebenen Kontrollen (alle 6 Monate) in der Zahnarztpraxis des Dienstleisters zur Kontrolluntersuchung.
        • der Patient lässt spätestens innerhalb von 30 Tagen jene bestandserhaltenden Behandlungen (z. B. Zahnsteinentfernung, Unterfütterung der Prothese) durchführen, die sein behandelnder Arzt empfiehlt.
        • der Patient hält den Zahnersatz in der angegebenen Weise sauber.
        • der Patient nutzt den Zahnersatz bestimmungsgemäß und setzt ihn ausschließlich physiologischen Kaukräften aus, die nicht zu einer Überlastung der zahnärztlichen Arbeit führen.
        • der Patient setzt die zahnärztliche Arbeit keinem Trauma, keinen Knochen- und Zahnfleischerkrankungen aus.
        • der Patient bezahlt jeden Eingriff fristgerecht an den Dienstleister.
        • Die Honorare für die Behandlungen sind vollständig beglichen.
        • Die Geltendmachung der Garantie erfolgt zu einem vorab vereinbarten Termin.
        • Die Haftungsübernahme gilt ausschließlich für Eingriffe, die von Artdent-Ärzten vor Ort durchgeführt wurden.
        • Die Garantie bezieht sich auf die erneute Durchführung der Behandlung.

        21. Die vom Dienstleister übernommene Garantie verliert ihre Gültigkeit, wenn der Patient:

        • nicht zur vorgeschriebenen Kontrolle erscheint,
        • bei Problemen, die das Kauorgan des Patienten betreffen und auf unangemessene Ernährung oder sonstige schlechte Gewohnheiten zurückzuführen sind,
        • wenn unvorhergesehene Reaktionen aufgrund der Gewohnheiten, der Lebensweise des Patienten (zu schneller Gewichtsverlust, Gewichtszunahme, Rauchen) oder seines Gesundheitszustandes auftreten.
        • eine chronische Krankheit vorliegt, die negative Auswirkungen auf den Zustand des Gebisses sowie des Zahnersatzes hat (z. B. Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, Tumorerkrankungen, Zustand nach Strahlen- und Chemotherapie),
        • nach der Behandlung Allergien, Zahnerkrankungen und deren Folgen entstehen, die vor der Behandlung nicht bekannt waren,
        • der Zahnersatz oder das Implantat extremer Beanspruchung ausgesetzt ist (nächtliches Zähneknirschen, Zähnepressen) und dadurch die zahnärztliche Arbeit beschädigt wird,
        • den Zahnersatz unsachgemäß benutzt und dadurch die zahnärztliche Arbeit beschädigt wird (z. B. heruntergefallenes Gebiss, Sportverletzung),
        • die zahnärztliche Arbeit durch einen Unfall beschädigt wird oder eine vorsätzliche Schadensverursachung erfolgt,
        • wenn eine Verletzung aufgrund einer von der Behandlung unabhängigen Krankheit entsteht,
        • die vom Zahnarzt empfohlene nächtliche Aufbissschiene nicht anfertigen lässt bzw. nicht trägt – was das Abplatzen der Porzellanverblendung infolge übermäßigen Zähnepressens zur Folge hat,
        • bei Porzellan-Veneers für Schäden, die durch Verspannung des Veneers verursacht wurden (nicht bestimmungsgemäße Verwendung oder äußere Einwirkung),
        • die Implantation nicht innerhalb der geplanten Zeit erfolgt (langfristiges Provisorium, das als Vorbereitung für die Implantation dient),
        • eine Qualitätsbeanstandung zwar innerhalb der Frist meldet, aber die Untersuchung oder Behebung der Beanstandung nicht ermöglicht oder die zahnärztliche Arbeit dem Dienstleister nicht zur Verfügung stellt.
        • der Auftraggeber die vom Dienstleister empfohlenen Behandlungen nicht in Anspruch genommen hat oder seine Beschwerde das Ergebnis einer nicht abgeschlossenen Behandlungsserie ist.
        • der Patient die vom Dienstleister empfohlene Behandlung und zahntechnische Arbeit in einer anderen Klinik durchführen lässt.
        • während oder nach der Behandlung eine zahnärztliche Behandlung durch einen anderen Dienstleister an dem vom Dienstleister behandelten Bereich in Anspruch nimmt.
        • bei nicht vorschriftsmäßiger Verwendung,
        • wenn der Patient die Garantieleistung nicht wünscht.
        • Die Garantie erstreckt sich nicht auf Übernachtungskosten, Reisekosten und sonstige anfallende Kosten!

        22. Obligatorische Zahnkontrolle: Der Dienstleister informiert den Auftraggeber hiermit darüber, dass nach Abschluss der zahnärztlichen Behandlung, insbesondere im Rahmen der Nachsorge nach parodontologischen Behandlungen, regelmäßige Zahnkontrollen erforderlich sind, bis der behandelnde Arzt deren Ausbleiben oder Verringerung anordnet.

        23. Nach der Implantation erhält der Patient auch einen Garantiepass, der genaue Informationen darüber enthält, welcher Zahn ersetzt wurde sowie welcher Typ und welche Größe des Implantats eingesetzt wurde.

        V. GEGENWERT DER DIENSTLEISTUNG: BEHANDLUNGSHONORARE, KOSTEN, RECHNUNGSSTELLUNG

        1. Der Dienstleister informiert die Auftraggeber über die Honorare der Gesundheitsdienstleistungen und Materialkosten auch auf seiner Website und durch die in seinen Ordinationen ausgehängte Preisliste. Das Honorar für die Behandlungen bzw. die einzelnen Materialien ist gemäß Vertrag bzw. dem eventuellen Behandlungsplan zu zahlen.
        2. Die konkreten Honorarsätze der gemäß Vertrag/Behandlungsplan durchgeführten Behandlungen, die für die Behandlungen verwendeten Materialien, die technischen Geräte sowie die Kosten für vermittelte Dienstleistungen werden im Vertrag/Behandlungsplan bzw. bei Abschluss der Behandlungen festgehalten und in Rechnung gestellt. Für die Rechnungsstellung sind die am Tag der Rechnungsstellung für den Dienstleister geltenden buchhalterischen und steuerrechtlichen Vorschriften anzuwenden.
        3. Sofern mit der Dienstleistung keine zahntechnischen Kosten verbunden sind, ist das Honorar für die jeweils durchgeführte Behandlung zum Zeitpunkt der Behandlung zu zahlen. Gemäß Dienstleistungsvertrag kann unter Berücksichtigung des aktuellen Gebührenverzeichnisses auch eine Pauschalvergütung festgelegt werden.
        4. Bei der Erbringung von zahntechnischen Materialien/Zahnersätzen sind 50 % der Kosten der jeweiligen Behandlung im Voraus zu zahlen, der verbleibende Teil bei Einbau der Materialien/Zahnersätze; bei höherwertigen Dienstleistungen können die Gesamtkosten der Dienstleistung im Voraus fällig werden.
        5. Der Dienstleister ist darüber hinaus berechtigt, vor Beginn der jeweiligen Behandlung eine Anzahlung von den Patienten zu verlangen, wenn der Dienstleister dies nach eigenem Ermessen für erforderlich hält.
        6. Die ausgestellten Rechnungen enthalten die Art der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung (Barzahlung, Überweisung etc.) und die Zahlungsfrist. Die Parteien vereinbaren, dass im Falle eines Zahlungsverzugs die Höhe der Verzugszinsen dem Verzugszinssatz gemäß dem Gesetz V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch (nachfolgend: „Ptk.“) entspricht.
        7. Der Patient ist für die Zahlung der Kosten verantwortlich, die durch die Nichterfüllung seiner Zahlungsverpflichtung entstehen. Kosten, die von Personen erhoben werden, die an der Eintreibung der Forderung des Patienten mitwirken, hat der Patient dem Dienstleister als Schaden zu ersetzen.
        8. Ist die Einzahlung des Patienten geringer als der Rechnungsbetrag oder kann die Einzahlung keiner Rechnung zugeordnet werden, ordnet der Dienstleister die Einzahlung wie folgt der Schuld zu:
          a) die Einzahlung wird vom Dienstleister zuerst auf Forderungen verwendet, die nicht aus der Dienstleistung resultieren, einschließlich Verzugszinsen und Kosten – sofern ein solcher Posten auf der Rechnung erscheint –; danach erfolgt der Ausgleich der Forderungen aus der zur Rechnung gehörenden Dienstleistung;
          b) kann nicht identifiziert werden, zu welcher Rechnung die Einzahlung gehört, wird die Einzahlung unter Berücksichtigung der obigen Punkte immer der ältesten Rechnungsschuld zugeordnet.
        9. Die Honorar- und Materialkosten gemäß Vertrag/Behandlungsplan werden als Teil des Vertrages/Behandlungsplans in Abhängigkeit von den individuellen Behandlungsbedürfnissen des Patienten festgelegt. Mangels abweichender Bestimmung ist ein vom Dienstleister erstellter Kostenplan oder ein Angebot 30 Tage lang gültig; danach ist der Dienstleister berechtigt, die Honorar- und Materialkosten zu ändern. Darüber hinaus können sich die im Vertrag/Behandlungsplan enthaltenen Honorarsätze bis zum Abschluss der Behandlung aufgrund von während der Behandlung auftretenden fachlichen Gründen, z. B. unvorhersehbare Eingriffe oder heilende Tätigkeiten, ändern. Im Übrigen sind die im Vertrag enthaltenen Preise ein halbes Jahr lang gültig.
        10. Der Auftraggeber stellt nach Abschluss der einzelnen Behandlung(en) oder – je nach Art der Behandlung – am Ende einer bestimmten Behandlungsserie seine Rechnung über seine Dienstleistungen, die Materialkosten und den Gegenwert der mit der Erfüllung verbundenen vermittelten Dienstleistungen aus. Mit der Entgegennahme der Rechnung bestätigt der Auftraggeber die vertragsgemäße Erfüllung des Dienstleisters.
        11. Der Dienstleister informiert die Patienten darüber, dass die Zahlung des Gegenwerts (Vergütung) der in Anspruch genommenen Dienstleistungen in bar oder – auf Basis einer vorab getroffenen Vereinbarung der Parteien – durch sofortige Banküberweisung erfolgen kann.

          VI. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND STORNIERUNG DER BEHANDLUNG

          1. Die gemäß den vorangegangenen Punkten ausgestellten Rechnungen enthalten die Art und Frist für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung. Die Parteien vereinbaren, dass im Falle eines Zahlungsverzugs die Höhe der Verzugszinsen dem Verzugszinssatz gemäß Ptk. entspricht. Die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung kann in der vom Dienstleister akzeptierten Weise (Barzahlung, Überweisung) erfolgen. Enthält die Rechnung aufgrund einer Gesetzesänderung zwischen dem Beginn der Behandlung und dem Tag der Rechnungsstellung sonstige, dem Auftraggeber nicht bekannte Daten, ist der Dienstleister primär und stets zur Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, unabhängig von vorherigen Informationen.

          2. Der Dienstleister informiert den Auftraggeber hiermit darüber, dass die begonnene Behandlung ohne Zustimmung des behandelnden Arztes nicht geändert werden kann.

          3. Bereitstellungsgebühr und Stornobedingungen

          3.1. Der Dienstleister informiert den Auftraggeber darüber, dass der gebuchte Termin spätestens 24 Stunden vor Beginn der Behandlung kostenlos storniert werden kann.

          3.2. Wird der Termin nicht spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt, erscheint der Patient nicht zum vereinbarten Termin oder verspätet sich um mehr als 10 Minuten, ist der Patient verpflichtet, an den Leistungserbringer eine Bereithaltungsgebühr in Höhe von 20.000 HUF (im Folgenden: „Bereithaltungsgebühr“) zu bezahlen, es sei denn, er kann seine Verhinderung nachträglich glaubhaft nachweisen (z. B. durch eine ärztliche Bestätigung). Bei einer Verspätung von mehr als 10 Minuten ist der Leistungserbringer außerdem berechtigt, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob die Behandlung an diesem Tag noch durchgeführt werden kann.

          Der Auftraggeber wird von der Zahlung der Gebühr befreit, wenn er glaubhaft nachweist, dass das Versäumnis durch einen unvorhersehbaren und unvermeidbaren äußeren Umstand (höhere Gewalt) verursacht wurde.

          3.3. Der Dienstleister stellt innerhalb von 3 Werktagen nach dem Versäumnis oder der verspäteten Stornierung eine elektronische Zahlungsaufforderung (Proforma-Rechnung) an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse aus. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Betrag der Zahlungsaufforderung innerhalb von 2 Kalendertagen ab deren Erhalt per Banküberweisung zu begleichen. Der Dienstleister stellt nach Zahlung der Bereitstellungsgebühr (Gutschrift des Betrages auf dem Bankkonto) die Endrechnung aus und sendet diese dem Auftraggeber zu. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Dienstleister erst nach vollständiger Zahlung der Bereitstellungsgebühr verpflichtet ist, einen neuen Termin für die Erbringung der Dienstleistung zu vergeben.

          3.4. Hat der Dienstleister in einem solchen Fall Materialien für den Patienten beschafft und findet die Behandlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem ursprünglichen Termin statt, ist der Dienstleister berechtigt, den vollen Gegenwert der beschafften Materialien dem Patienten als Nichterfüllungsschaden in Rechnung zu stellen. Die Bestimmungen dieses Abschnitts sind auch dann anzuwenden, wenn die jeweilige Dienstleistung von einer anderen Person (z. B. Angehörigen) im Namen oder zugunsten des Patienten bestellt wurde.

          VII. DATENVERARBEITUNG, DATENSCHUTZ, INFORMATIONEN

            1. Der Dienstleister verarbeitet die im Zuge der Erfüllung der Dienstleistungen in seinen Besitz gelangten personenbezogenen Daten gemäß den maßgeblichen Bestimmungen des Gesetzes CXII von 2011 über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Informationsfreiheit sowie sonstiger relevanter Rechtsvorschriften ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung der Dienstleistungen.
            2. Der Auftraggeber willigt ein, dass der Dienstleister die vom Auftraggeber angegebenen und die über den Auftraggeber während der Versorgung aufgezeichneten Gesundheitsdaten sowie Identifikationsdaten gemäß den maßgeblichen Rechtsvorschriften und die sonstigen Daten als Geschäftsgeheimnis behandelt und registriert. Er willigt auch ein, dass der Dienstleister die ausschließlich medizinischen Daten und Erfahrungen seiner Heilbehandlung für wissenschaftliche und Forschungszwecke verwendet. Im Übrigen sind die Bestimmungen der Datenschutzerklärung maßgeblich.
            3. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die auf dem von ihm unterzeichneten Datenblatt namens „Zahnärztlicher Anamnesebogen“ über seinen Gesundheitszustand gelieferten Daten und Informationen für die Wahl des Inhalts der zahnärztlichen Versorgungen und Heilbehandlungen erforderlich sind; er erklärt, dass die gelieferten Daten vollständig sind und er verpflichtet ist, den Dienstleister über Änderungen während der Dauer der Behandlungen zu informieren.
            4. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis und wendet nicht ein, dass aus Sicherheitsgründen in der Ordination des Dienstleisters ein Sicherheitskamerasystem in Betrieb ist, weshalb (Ton-) und Bildaufnahmen entstehen können; der Dienstleister ist berechtigt, den Inhalt dieser Aufnahmen im Bedarfsfall ausschließlich Polizeibehörden vorzuzeigen. Bei der Anfertigung der Aufnahmen hält der Dienstleister die geltenden Gesetze zur Bildaufzeichnung und zum Datenschutz ein.
            5. Der Auftraggeber willigt ein, dass der Dienstleister seine Kontaktdaten in seiner Datenbank speichert, damit der Dienstleister ihn über Behandlungstermine oder deren eventuelle Änderungen informieren und Newsletter zu Informationszwecken versenden kann. Der Dienstleister verpflichtet sich, diese Daten des Auftraggebers nicht an Dritte weiterzugeben. Der Patient ermächtigt den Dienstleister im weitestmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang, ihm Materialien und Informationen zuzusenden, die neue Dienstleistungen oder andere Bedingungen vorstellen. Der Patient akzeptiert ferner die Datenschutzerklärung des Dienstleisters.
            6. Der Dienstleister ist verpflichtet, für den von ihm verursachten Schaden gemäß dem geltenden Zivilrecht und den speziellen fachlichen und haftpflichtversicherungsrechtlichen Regeln einzustehen; die Haftungsausschlusserklärung ist in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder auf den einzelnen Behandlungsplänen anzugeben.
            7. Der Patient nimmt zur Kenntnis, dass der Dienstleister die Eintreibung der Rechnungsforderung auch durch einen von ihm mit dieser Aufgabe beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten durchführen lassen kann, sofern er seine Rechnung oder sonstige Schuld nicht bis zum auf der Rechnung oder einem anderen gültigen Dokument angegebenen Fälligkeitstag begleicht.
            8. Der Patient erklärt und bürgt dafür, dass er berechtigt war, alle von ihm an den Dienstleister übergebenen personenbezogenen Daten dem Dienstleister zur Kenntnis zu bringen und alle hierfür erforderlichen Einwilligungen eingeholt hat.
            9. Die Datenschutzerklärung der Gesellschaft ist auf der folgenden Seite verfügbar: https://zahnarztbudapest.at/datenschutzerklarung 

          VIII. BESCHWERDEMANAGEMENT

            1. Sollte der Kunde eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen Erfüllung haben, kann er seine Beschwerde mündlich oder schriftlich unter der oben genannten Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder per Brief mitteilen.
            2. Die Gesellschaft prüft die mündliche Beschwerde sofort und schafft nach Möglichkeit Abhilfe. Ist der Kunde mit der Behandlung der Beschwerde nicht einverstanden oder ist eine sofortige Prüfung der Beschwerde nicht möglich, nimmt die Gesellschaft über die Beschwerde und ihren Standpunkt dazu unverzüglich ein Protokoll auf und händigt dem Kunden eine Kopie davon zusammen mit ihrer sachlichen Antwort innerhalb von 30 Tagen aus. Eine telefonisch oder mittels anderer Kommunikationsmittel aufgezeichnete Beschwerde versieht die Gesellschaft mit einer individuellen Identifikationsnummer, was die spätere Rückverfolgung der Beschwerde vereinfacht.
            3. Eine schriftliche Beschwerde beantwortet die Gesellschaft innerhalb von 30 Tagen schriftlich. Sie begründet ihren die Beschwerde ablehnenden Standpunkt. Das über die Beschwerde aufgenommene Protokoll und eine Kopie der Antwort werden von der Gesellschaft fünf Jahre lang aufbewahrt und den Aufsichtsbehörden auf Verlangen vorgelegt.
            4. Wir informieren Sie, dass Sie im Falle der Ablehnung Ihrer Beschwerde oder falls der Streitfall während der Abstimmung mit der Gesellschaft nicht beigelegt werden kann, ein Gerichtsverfahren einleiten bzw. ein behördliches Verfahren oder ein Verfahren vor einer Schlichtungsstelle wie folgt einleiten können:
            5. Der Verbraucher (der Kunde) kann sich mit einer Beschwerde an die Verbraucherschutzbehörde wenden:

          Gemäß der Regierungsverordnung 387/2016. (XII. 2.) über die Bestimmung der Verbraucherschutzbehörde handelt in Verwaltungsbehördenangelegenheiten in erster Instanz das Bezirksamt (járási hivatal) bzw. das Bezirksamt am Sitz des Komitats, in zweiter Instanz mit landesweiter Zuständigkeit das Regierungsamt des Komitats Pest (Pest Megyei Kormányhivatal).

          Die Erreichbarkeiten der örtlich zuständigen Verbraucherschutzbehörde finden Sie unter folgendem Link: [http://jarasinfo.gov.hu/](http://jarasinfo.gov.hu/)

          Im Falle einer Beschwerde haben Sie die Möglichkeit, sich an die für den Wohnsitz des Verbrauchers zuständige Schlichtungsstelle zu wenden, deren Erreichbarkeiten Sie hier finden:

          Name der Stelle Adresse Telefonnummer E-Mail-Adresse
          Baranya Megyei Békéltető Testület 7625 Pécs, Majorosy Imre u. 36.

          (72) 507-154

          +36 20 283-3422

          info@baranyabekeltetes.hu
          Bács-Kiskun Megyei Békéltető Testület 6000 Kecskemét, Árpád krt. 4.

          (76) 501-525

          (76) 501-532

          bekeltetes@bacsbekeltetes.hu
          Békés Megyei Békéltető Testület 5600 Békéscsaba, Penza ltp. 5. (66) 324-976

          bekeltetes@bmkik.hu

          bmkik@bmkik.hu

          Borsod-Abaúj-Zemplén Megyei Békéltető Testület 3525 Miskolc, Szentpáli u. 1.

          (46) 501-091,

          (46) 501-090

          bekeltetes@bokik.hu
          Budapesti Békéltető Testület

          1016 Budapest, Krisztina krt. 99.

          (1253 Budapest, Pf.: 10.)

          (1) 488-2131 bekelteto.testulet@bkik.hu
          Csongrád Megyei Békéltető Testület 6721 Szeged, Párizsi krt. 8-12. (62) 554-250/118 mellék bekelteto.testulet@csmkik.hu
          Fejér Megyei Békéltető Testület 8000 Székesfehérvár, Hosszúséta tér 4-6. (22) 510-310 bekeltetes@fmkik.hu
          Győr-Moson-Sopron Megyei Békéltető Testület 9021 Győr, Szent István út 10/a. +36 96 520 217 bekelteto.testulet@gymsmkik.hu
          Hajdú-Bihar Megyei Békéltető Testület 4025 Debrecen, Vörösmarty u. 13-15. 06-52-500-710, 06-52-500-745 bekelteto@hbkik.hu
          Heves Megyei Békéltető Testület 3300 Eger, Faiskola u. 15. : (36) 416-660/105 mellék bekeltetes@hkik.hu
          Jász-Nagykun-Szolnok Megyei Békéltető Testület 5000 Szolnok, Verseghy park 8.

          20/373 2570

          (56) 510-610

          (56) 370-005

          bekeltetotestulet@iparkamaraszolnok.hu

          bekeltetotestulet@jnszmkik.hu

          Komárom-Esztergom Megyei Békéltető Testület 2800 Tatabánya, Fő tér 36. (34) 513-010 bekeltetes@kemkik.hu
          Nógrád Megyei Békéltető Testület 3100 Salgótarján, Mártírok útja 4. (32) 520-860 nkik@nkik.hu
          Pest Megyei Békéltető Testület 1055 Budapest, Balassi Bálint u. 25. 4.em.2. (+36-1) 792-7881 pmbekelteto@pmkik.hu
          Somogy Megyei Békéltető Testület 7400 Kaposvár, Anna utca 6. (82) 501-000 skik@skik.hu
          Szabolcs-Szatmár-Bereg Megyei Békéltető Testület 4400 Nyíregyháza, Széchenyi u. 2. (42) 420-180 bekelteto@szabkam.hu
          Tolna Megyei Békéltető Testület 7100 Szekszárd, Arany J. u. 23-25. 74) 411-661 kamara@tmkik.hu
          Vas Megyei Békéltető Testület 9700 Szombathely, Honvéd tér 2. (94) 312-356 pergel.bea@vmkik.hu
          Veszprém Megyei Békéltető Testület 8200 Veszprém, Radnóti tér 1.

          (88) 814-111

          +36-88-814-121

          info@bekeltetesveszprem.hu
          Zala Megyei Békéltető Testület 8900 Zalaegerszeg, Petőfi utca 24. (92) 550-513 zmbekelteto@zmkik.hu

          6. In die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle fällt die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherschutzstreitigkeiten. Aufgabe der Schlichtungsstelle ist es, zu versuchen, zum Zwecke der Beilegung der Verbraucherschutzstreitigkeit einen Vergleich zwischen den Parteien herbeizuführen; im Falle von Erfolglosigkeit trifft sie eine Entscheidung in der Sache, um eine einfache, schnelle, effiziente und kostensparende Durchsetzung der Verbraucherrechte zu gewährleisten. Die Schlichtungsstelle berät auf Wunsch des Verbrauchers oder der Gesellschaft über die dem Verbraucher zustehenden Rechte und die den Verbraucher treffenden Pflichten.

          7. Die Gesellschaft trifft im Schlichtungsverfahren eine Mitwirkungspflicht; in diesem Rahmen ist sie verpflichtet, auf die vom Vorsitzenden des verhandelnden Rates der Schlichtungsstelle übersandte Benachrichtigung schriftlich zur Rechtmäßigkeit des Anspruchs des als Verbraucher geltenden Kunden und zu den Umständen des Falles sowie zur Anerkennung der Entscheidung des Rates als verbindlich Stellung zu nehmen; in ihrer Erklärung hat sie die Tatsachen, die ihre Behauptungen stützen, und deren Beweismittel anzugeben sowie die Urkunden (deren Kopien) beizufügen, auf deren Inhalt sie sich als Beweis beruft.

          8. Mit Ausnahme der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG ist die Gesellschaft verpflichtet, die Teilnahme einer zur Herbeiführung eines Vergleichs berechtigten Person an der Anhörung sicherzustellen. Falls der Sitz oder die Niederlassung der Gesellschaft nicht in dem Komitat registriert ist, in dem die die örtlich zuständige Schlichtungsstelle betreibende Kammer ansässig ist, erstreckt sich die Mitwirkungspflicht der Gesellschaft auf das Angebot der Möglichkeit eines schriftlichen Vergleichsschlusses entsprechend dem Anspruch des Verbrauchers.

          Online-Streitbeilegungsplattform:

          9. Die Gesellschaft informiert ihre Kunden ferner darüber, dass das Europäische Parlament und der Rat mit der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) die sogenannte Online-Streitbeilegungsplattform geschaffen haben. Ziel dieser Plattform ist es, die unabhängige, unparteiische, transparente, effiziente, schnelle und faire außergerichtliche Online-Beilegung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Verbrauchern und Händlern zu fördern.

          10. Die Online-Streitbeilegungsplattform fungiert als zentrale Anlaufstelle für jene Verbraucher und Händler, die ihre unter den Geltungsbereich der oben genannten EU-Verordnung fallenden Rechtsstreitigkeiten außergerichtlich beilegen möchten. Die Online-Streitbeilegungsplattform ist eine interaktive Webseite, die auf elektronischem Weg und kostenlos in allen Amtssprachen der Organe der Union, so auch auf Deutsch und Ungarisch, erreichbar ist.

          11. Wir informieren Sie, dass Sie das Verfahren über die Online-Streitbeilegungsplattform nur dann in Anspruch nehmen können, wenn Sie zum ersten Mal versuchen, Ihren Streitfall außergerichtlich mit der Gesellschaft beizulegen, und ferner kein Gerichtsverfahren zur Durchsetzung Ihres Anspruchs eingeleitet haben.

          12. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die Abwicklung über die Plattform zu akzeptieren, und kann eine so eingereichte Beschwerde daher ablehnen. Der elektronische Link zur Online-Streitbeilegungsplattform lautet: [http://ec.europa.eu/odr](http://ec.europa.eu/odr)

          IX. INFORMATION ÜBER DAS WIDERRUFS- UND KÜNDIGUNGSRECHT

          1. Im Sinne der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Regierungsverordnung 45/2014. (II.26.) über die detaillierten Regeln für Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen (nachfolgend: Regierungsverordnung) steht dem Verbraucher bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen (Terminbuchung) ein vierzehntägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen ab Vertragsschluss (Bestätigung der Buchung) zu.
          2. Das Widerrufsrecht steht nur Kunden zu, die als Verbraucher im Sinne des Ptk. gelten. Dem Verbraucher obliegt der Nachweis, dass er sein Widerrufsrecht fristgerecht und ordnungsgemäß ausgeübt hat. Die Widerrufserklärung ist vor Ablauf der 14-tägigen Frist an folgende Erreichbarkeiten zu senden:
            E-Mail: artdent@artdent.hu
            Postalisch: 1027 Budapest, Margit körút 1.
          3. Beginn der Dienstleistung innerhalb der 14-tägigen Frist: Sofern der vom Verbraucher gewählte Untersuchungs- oder Behandlungstermin auf einen Zeitpunkt innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist fällt, verlangt und stimmt der Verbraucher mit der Buchung des Termins (Bestätigung des Termins per E-Mail) ausdrücklich zu, dass die Gesellschaft mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnt.
          4. Zahlung eines angemessenen Entgelts (Bereitstellungsgebühr): Übt der Verbraucher sein Kündigungsrecht nach seinem ausdrücklichen Verlangen gemäß Punkt 10.4 vor Erbringung der Dienstleistung (Beginn der Behandlung), aber innerhalb der 14-tägigen Frist aus, ist er verpflichtet, der Gesellschaft ein Entgelt zu zahlen, das dem Anteil der bis zum Zeitpunkt der Mitteilung der Kündigung erbrachten Dienstleistungen entspricht. In Anbetracht dessen, dass die Gesellschaft mit der Buchung des Termins ärztliche Kapazitäten und die Infrastruktur der Ordination zulasten anderer Patienten reserviert, nimmt der Verbraucher zur Kenntnis, dass die Gesellschaft bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen die Bereitstellungsgebühr gemäß Punkt VI. 3. der AGB als Gegenwert für die bis zur Stornierung erbrachte Leistung (Kapazitätshaltung) in Rechnung stellt.
          5. Verlust des Widerrufsrechts nach Erfüllung: Gemäß § 29 (1) a) der Regierungsverordnung verliert der Verbraucher sein Widerrufsrecht nach vollständiger Erfüllung der Dienstleistung (Behandlung/Untersuchung). Mit der Terminbuchung und der Annahme dieser AGB nimmt der Verbraucher ausdrücklich zur Kenntnis, dass er sein Widerrufsrecht nach Abschluss der Behandlung nicht mehr ausüben kann.
          6. Sofern der Verbraucher sein Widerrufsrecht rechtmäßig unter Berücksichtigung der Einschränkungen in Punkt VIII. 4. ausübt, erstattet die Gesellschaft unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, das vom Verbraucher eventuell im Voraus gezahlte Entgelt in derselben Form zurück, in der die ursprüngliche Zahlung erfolgte.

          X. PATIENTENRECHTE UND DER PATIENTENANWALT

          1. Der Dienstleister respektiert bei der Erbringung der zahnärztlichen Gesundheitsdienstleistung uneingeschränkt die im Gesetz CLV von 1997 über das Gesundheitswesen (Eütv.) festgelegten Patientenrechte der Patienten, insbesondere die folgenden:

          a) Recht auf Gesundheitsversorgung: Der Patient hat Recht auf eine durch seinen Gesundheitszustand begründete, angemessene und ständig zugängliche Gesundheitsversorgung.

          b) Recht auf Menschenwürde: Während der Versorgung ist die Würde des Patienten zu achten; an ihm dürfen nur die für die Versorgung erforderlichen Eingriffe vorgenommen werden.

          c) Recht auf Kontaktpflege: Der Patient hat das Recht auf Kontakt mit anderen unter Einhaltung der Hausordnung der Ordination.

          d) Recht auf Information: Der Patient hat Anspruch auf umfassende, für ihn verständliche Information über seinen Gesundheitszustand, die vorgeschlagenen Untersuchungen, Eingriffe, deren Risiken und die Kosten der geplanten Versorgung.

          e) Recht auf Selbstbestimmung: Der Patient kann frei entscheiden, ob er Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch nehmen möchte, und kann seine Einwilligung zu Eingriffen jederzeit widerrufen.

          f) Recht auf Verweigerung der Versorgung: Der Patient ist berechtigt, die Versorgung zu verweigern, es sei denn, deren Unterbleiben würde das Leben oder die körperliche Unversehrtheit anderer gefährden.

          g) Recht auf Einsicht in die Gesundheitsdokumentation: Der Patient ist berechtigt, die über ihn erstellte Gesundheitsdokumentation einzusehen und davon Kopien zu verlangen.

          h) Recht auf ärztliche Schweigepflicht: Der Dienstleister ist verpflichtet, die Gesundheitsdaten des Patienten vertraulich zu behandeln (gemäß DSGVO und dem Gesetz über die Verarbeitung von Gesundheitsdaten).

          2. Patientenanwalt Sofern der Patient der Ansicht ist, dass seine Patientenrechte verletzt wurden und eine direkte Abstimmung mit dem Dienstleister (Beschwerdemanagement) nicht zum Erfolg geführt hat, ist er berechtigt, sich an den örtlich zuständigen Patientenanwalt zu wenden. Der Patientenanwalt ist eine vom Gesundheitsdienstleister unabhängige Person, die dem Patienten bei der Interpretation und Durchsetzung seiner Rechte hilft.

          Daten des örtlich zuständigen Patientenanwalts:

          Name: Ivonyné Dr. Julianna Munk

          Telefonnummer: +36 20 489 9520

          E-Mail-Adresse: julianna.munk@ijsz.bm.gov.hu

          Ort und Zeit der Sprechstunde: Mo.-Do.: 8:00–16:40 Uhr, Fr.: 8:00–14:00 Uhr, ORFI Pflegedirektion (Frankel Leó út 25-29.)

          3. Die Erreichbarkeit des Patientenanwalts ist auch im Wartebereich der Ordination gut sichtbar ausgehängt.

          4. Untersuchungsfrist Der Dienstleister prüft patientenrechtliche Anmerkungen und Beschwerden gemäß den Vorschriften des Eütv. und gibt dem Patienten über das Ergebnis innerhalb von 10 (zehn) Werktagen nach Einreichung der Beschwerde eine schriftliche Antwort.

          XI. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

          1. Der Auftraggeber erkennt mit Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages/Vertrages (oder mangels Unterzeichnung durch schlüssiges Verhalten bei Inanspruchnahme der Dienstleistung durch den Patienten) an, dass er die Bestimmungen dieser AGB kennengelernt hat; eine Erhebung von Einwänden ist ausschließlich vor Beginn der Behandlung (sogar durch Verweigerung der Behandlung) möglich. Mit der Genehmigung der Behandlung nimmt der Auftraggeber/Patient zur Kenntnis, dass das Rechtsverhältnis der Parteien durch diese AGB und den individuellen Dienstleistungsvertrag (Vertrag) gebildet wird und er dessen Inhalt nicht bestreitet.
          2. Diese AGB und der individuelle Dienstleistungsvertrag enthalten zusammen die vertragliche Vereinbarung der Vertragsparteien.
          3. In Fragen, die in den AGB und im Dienstleistungsvertrag (Vertrag) nicht geregelt sind, sind das ungarische Recht, insbesondere das Ptk. sowie die Bestimmungen sonstiger Rechtsvorschriften über das Gesundheitswesen und Gesundheitsdienstleistungen maßgeblich.
          4. Die Parteien legen ihren Streit auf friedlichem Weg bei. Sollten die diesbezüglichen Verhandlungen nicht zum Erfolg führen, unterwerfen sich die Parteien der Zuständigkeit des Zentralen Bezirksgerichts Buda (Budai Központi Kerületi Bíróság).
          5. Der Dienstleister ist jederzeit berechtigt, die AGB einseitig zu ändern.
          6. Diese AGB sind allgemeiner Natur maßgeblich für alle Fragen, über die der Dienstleister mit dem Patienten in einer individuellen Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt hat.
          7. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, jederzeit ohne vorherige Warnung Änderungen oder Korrekturen an der Webseite vorzunehmen und die Webseite unter einen anderen Domainnamen zu verlegen.
          8. Diese AGB sowie die gesamte Dokumentation, Bilder und Texte im Zusammenhang mit dem Betrieb der Webseite stehen unter Urheberschutz.

          Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 22. April 2026.“