Zahnarzt in Ungarn – Behandlung in der ArtDent Zahnklinik in Budapest, Thema Kostenerstattung durch die Krankenkasse
Kurz gesagt
Die ÖGK beteiligt sich auch an einer Zahnbehandlung in Ungarn – allerdings nicht mit einem Prozentsatz Ihrer Rechnung, sondern anteilig nach den österreichischen Tarifsätzen. Für konservierende und chirurgische Zahnbehandlungen erhalten Sie 80 Prozent der tariflichen Kosten zurück. Abnehmbarer Zahnersatz wird bezuschusst, muss aber vorab bewilligt werden. Kronen, Brücken und Implantate sind dagegen grundsätzlich Privatleistungen. Der finanzielle Vorteil einer Behandlung in Ungarn liegt deshalb im Preisunterschied, nicht in der Erstattung.
Im kostenlosen Informationsgespräch in Tirol erhalten Sie einen schriftlichen Behandlungsplan mit Kostenvoranschlag auf Deutsch – genau jenes Dokument, das die ÖGK für eine Bewilligung benötigt.
Der wichtigste Unterschied: Zahnbehandlung oder Zahnersatz?
Die ÖGK unterscheidet drei Bereiche, und die Erstattung fällt in jedem Bereich anders aus:
- Konservierende und chirurgische Zahnbehandlung – dazu zählen Füllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnsteinentfernung, das Entfernen von Zähnen und Zahnwurzeln sowie Wurzelspitzenresektionen.
- Abnehmbarer Zahnersatz – Voll- und Teilprothesen aus Kunststoff oder Metall, also alles, was Sie selbst aus dem Mund nehmen können.
- Festsitzender Zahnersatz – Kronen, Brückenglieder, gegossene Stiftaufbauten und Implantate.
Wer pauschal fragt „Wie viel zahlt die Kasse?“, bekommt deshalb zwangsläufig eine ungenaue Antwort. Die richtige Frage lautet: In welchen dieser drei Bereiche fällt meine geplante Behandlung?
Was bedeutet „tarifliche Kosten“?
An diesem Begriff hängen die meisten Missverständnisse. Die ÖGK erstattet nicht einen Prozentsatz Ihrer Rechnung, sondern einen Prozentsatz jenes Tarifs, den sie einer Vertragszahnärztin oder einem Vertragszahnarzt in Österreich für dieselbe Leistung bezahlen würde.
Die ÖGK formuliert das auf ihrer Website ausdrücklich so: Wahlzahnärztinnen und Wahlzahnärzte können ihr Honorar frei festsetzen, die Preise können stark von den tariflichen Kosten abweichen – erstattet werden „80 Prozent der tariflichen Kosten und nicht 80 Prozent des Honorars“.
Für eine Behandlung im Ausland gilt dieselbe Logik. Eine private Zahnklinik in Ungarn ist aus Sicht der ÖGK eine Privateinrichtung: Sie bezahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie anschließend zur Prüfung der Kostenerstattung ein.
Was erstattet die ÖGK bei einer Zahnbehandlung?
Für die konservierende und chirurgische Zahnbehandlung gilt die klarste Regel: Wenn die erbrachte Leistung zu den Vertragsleistungen zählt, können Sie die Honorarnote einreichen und erhalten 80 Prozent der tariflichen Kosten zurück.
Zu den wichtigsten Vertragsleistungen zählen laut ÖGK:
- Kunststoff-Füllungen im Frontzahn- und im Eckzahnbereich
- Wurzelbehandlungen
- Zahnsteinentfernung durch die Zahnärztin oder den Zahnarzt
- operative Eingriffe
- das Entfernen von Zähnen und Zahnwurzeln
Zwei Punkte, die häufig übersehen werden: Mundhygiene ist für Erwachsene in der Regel keine Vertragsleistung – dafür gibt es folglich auch keine Erstattung. Und Betäubungsspritzen sind zwar bei chirurgischen Eingriffen inkludiert, bei der Füllungstherapie in der Regel aber nicht.
Was gilt für abnehmbaren Zahnersatz, also für Prothesen?
Abnehmbarer Zahnersatz ist der einzige Bereich, in dem die ÖGK eine Entscheidung noch vor Behandlungsbeginn verlangt. Sie beteiligt sich hier an den Kosten, allerdings unter einer Bedingung, die für eine Auslandsbehandlung entscheidend ist: Der Zahnersatz muss vor der Anfertigung bewilligt werden.
Die ÖGK stellt dazu klar, dass eine Wahlzahnärztin oder ein Wahlzahnarzt im In- oder Ausland das übliche Antragsformular nicht verwenden darf. Stattdessen erstellt die Klinik einen Kostenvoranschlag, und diesen müssen Sie vor Behandlungsbeginn zur Bewilligung vorlegen. Wer diesen Schritt auslässt, riskiert den Zuschuss für die Prothese – unabhängig davon, wie gut die Behandlung war. Für konservierende und chirurgische Behandlungen gilt diese Vorgabe dagegen nicht.
Die Beträge selbst sind gestaffelt:
- Bei einer Vertragszahnärztin oder einem Vertragszahnarzt in Österreich übernimmt die ÖGK 75 Prozent der tariflichen Kosten für Kunststoffprothesen, Metallgerüstprothesen, Klammerzahnkronen und Prothesenreparaturen.
- Seit 1. Mai 2026 tragen Sie dabei einen Selbstbehalt von 20 bis 30 Prozent der tariflichen Kosten. 20 Prozent gelten für rezeptgebührenbefreite Personen, 30 Prozent für alle übrigen Versicherten.
- Bei einer Wahlzahnärztin oder einem Wahlzahnarzt – und damit auch bei einer Klinik im Ausland – erhalten Sie 80 Prozent der bereits um den Selbstbehalt verminderten tariflichen Kosten erstattet.
Beachten Sie außerdem die Wiederversorgungsfristen: Haben Sie bereits einen abnehmbaren Zahnersatz von einem Krankenversicherungsträger erhalten, übernimmt die ÖGK bei Metallgerüstprothesen und totalen Kunststoffprothesen frühestens nach sechs Jahren wieder Kosten, bei Teilkunststoffprothesen nach vier Jahren.
Und bei Kronen, Brücken und Implantaten?
Hier ist die Antwort eindeutig, und sie überrascht viele Patientinnen und Patienten: Festsitzender Zahnersatz ist grundsätzlich eine Privatleistung. Für Kronen, Brückenglieder, gegossene Stiftaufbauten und Implantate wird von der ÖGK grundsätzlich kein Kostenzuschuss geleistet. Implantate gehören ausdrücklich nicht zum Leistungsumfang der ÖGK und sind privat zu bezahlen.
Wichtig ist dabei: Das hat nichts mit dem Behandlungsland zu tun. Eine Zahnkrone ist in Wien oder Innsbruck genauso eine Privatleistung wie in Budapest. Wer in Österreich bleibt, bekommt für seine Krone ebenfalls nichts erstattet – zahlt aber deutlich mehr.
Kostenzuschüsse gewährt die ÖGK für festsitzenden Zahnersatz nur dann, wenn ein abnehmbarer Zahnersatz aus besonderen medizinischen Gründen nicht möglich ist. Als solche Gründe nennt die ÖGK insbesondere:
- Lippen-Kiefer-Gaumenspalten
- Rehabilitation nach einer Tumoroperation in der Mundhöhle
- Rehabilitation nach mehrfachen Kieferfrakturen
- extreme Kieferverhältnisse, etwa totaler Gewebeschwund des Kieferkamms
- Aplasie, also die Nichtanlage der Zähne 1 bis 5 im Ober- oder Unterkiefer
Ob ein solcher Sonderfall vorliegt, entscheidet der Zahnmedizinische Dienst der ÖGK im Einvernehmen mit der behandelnden Zahnärztin oder dem behandelnden Zahnarzt. Für Implantate gelten zusätzlich technische Mindestanforderungen: mehr als 3 mm Durchmesser und in der Regel mindestens 10 mm Länge. Einteilige beziehungsweise Mini-Implantate mit einem Durchmesser von 1,8 bis 3 mm werden von der ÖGK nicht bezahlt.
Was die ÖGK bei welcher Leistung übernimmt – im Überblick
| Leistung | Bei Vertragszahnarzt in Österreich | Bei Wahlzahnarzt oder Klinik im Ausland |
| Füllungen, Wurzelbehandlung, Extraktion | tarifliche Kosten zur Gänze | 80 % der tariflichen Kosten |
| Abnehmbarer Zahnersatz (Prothesen) | 75 % der tariflichen Kosten, abzüglich Selbstbehalt von 20–30 % | 80 % der um den Selbstbehalt verminderten tariflichen Kosten; Bewilligung vorab erforderlich |
| Kronen, Brücken, gegossene Stiftaufbauten | Privatleistung, kein Zuschuss | Privatleistung, kein Zuschuss |
| Implantate | Privatleistung, kein Zuschuss | Privatleistung, kein Zuschuss |
| Mundhygiene bei Erwachsenen | in der Regel keine Vertragsleistung | keine Erstattung |
Quelle: Österreichische Gesundheitskasse, oegk.at, Stand August 2026. Ausnahmen bei besonderen medizinischen Indikationen bleiben davon unberührt.
Warum der Preisunterschied wichtiger ist als die Erstattung
Rechnet man diese Regeln durch, ergibt sich ein klares Bild: Bei genau jenen Behandlungen, die den größten Teil einer umfassenden Sanierung ausmachen – Kronen, Brücken, Implantate – trägt die Krankenkasse ohnehin nichts bei. Der Betrag, um den es für Sie tatsächlich geht, entsteht nicht bei der Erstattung, sondern beim Preis.
| Behandlung | Artdent in Ungarn (Stand 08/2026) | Durchschnittspreis in Österreich | Ihre Ersparnis |
| Implantat | ab 700 € | ab 1.700 € | 1.000 € |
| Zirkonkrone | 400 € | 1.300 € | 900 € |
| Porzellankrone | 360 € | 1.100 € | 740 € |
| Prothese | 900 € | 1.700 € | 800 € |
| Knochenaufbau | ab 300 € | ab 800 € | 500 € |
| Chirurgische Zahnentfernung | 150 € | 300 € | 150 € |
Preisstand: August 2026. Die angegebenen Artdent-Preise geben den Stand von August 2026 wieder; Preisänderungen bleiben vorbehalten, maßgeblich ist stets Ihr persönlicher Kostenvoranschlag. Die österreichischen Vergleichswerte stammen aus dem offiziellen Honorartarif der Österreichischen Zahnärztekammer (AHR 2025/2026, gültig ab 1. Juli 2025). Die jeweils aktuellen Preise finden Sie auf unserer Seite Preise.
Anders formuliert: Bei einer einzigen Zirkonkrone liegt die Ersparnis bereits höher als jeder Betrag, den die ÖGK für eine Krone erstatten würde – denn sie erstattet dafür nichts.
In fünf Schritten zur Kostenerstattung
- Behandlungsplan und Kostenvoranschlag auf Deutsch einholen. Beides muss die Behandlung, die Art des Zahnersatzes und die Aufschlüsselung der Kosten eindeutig erkennbar machen.
- Nur bei abnehmbarem Zahnersatz die Bewilligung vorab einholen. Für konservierende und chirurgische Behandlungen ist keine vorherige Genehmigung erforderlich. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, bittet die ÖGK darum, sich mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Behandlungsbeginn zu melden.
- Behandlung durchführen lassen und die Rechnung zunächst selbst bezahlen. Bei einer Privateinrichtung im Ausland ist das immer der Fall.
- Vollständige Unterlagen zusammenstellen: die detaillierte Rechnung auf Deutsch, aufgeschlüsselt nach Material-, Labor- und Honorarkosten, die Zahlungsbestätigung sowie einen Befund zu allen Zähnen.
- Rechnung einreichen – über die Meine ÖGK-App, die Meine ÖGK-Website oder per Post.
Ein realistischer Hinweis zum Schluss dieses Abschnitts: Die ÖGK weist selbst darauf hin, dass sich erst nach Einreichung der Unterlagen beurteilen lässt, ob und in welcher Höhe eine Kostenerstattung gebührt. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf pauschale Prozentangaben, sondern fragen Sie vorab bei Ihrer Landesstelle nach.
So läuft es bei uns ab
Wir können Ihnen die Entscheidung der ÖGK nicht abnehmen – aber wir können dafür sorgen, dass Sie mit vollständigen Unterlagen in dieses Verfahren gehen.

- Beim kostenlosen Informationsgespräch in Tirol untersuchen wir Ihre Zähne und erstellen einen schriftlichen Behandlungsplan samt Kostenvoranschlag auf Deutsch. Sie müssen dafür nicht nach Ungarn reisen, und Sie verpflichten sich zu nichts.
- Sie nehmen diese Unterlagen mit und legen sie vor Behandlungsbeginn Ihrer Krankenkasse vor. Bedenkzeit bekommen Sie bei uns in jedem Fall genug.
- Nach der Behandlung erhalten Sie eine detaillierte, auf Deutsch verfasste Rechnung, aufgeschlüsselt nach Material-, Labor- und Honorarkosten.
- Die Nachbehandlung findet in Tirol statt – Sie müssen für die Kontrolle nicht noch einmal nach Budapest reisen.
Machen Sie den ersten Schritt
Ob sich eine Behandlung in Ungarn für Sie rechnet, lässt sich seriös erst beantworten, wenn jemand Ihre Zähne gesehen hat. Genau dafür gibt es das kostenlose Beratungsgespräch in Tirol:
- Kostenloses Informationsgespräch in Tirol – Sie erhalten Behandlungsplan und Preis, ohne zu reisen.
- Nachbehandlung in Tirol – keine zweite Reise für die Kontrolle.
- Sparen Sie 50 bis 70 Prozent der österreichischen Kosten.
- Kostenlose Übernachtungen ab einem Behandlungswert von 7.000 €.
Vereinbaren Sie einen Termin für unser kostenloses Beratungsgespräch in Tirol. Sie müssen sich danach zu nichts verpflichten. Rufen Sie uns unter +43 663 06165335 an oder füllen Sie das untenstehende Formular aus – wir rufen Sie zurück und beantworten all Ihre Fragen.
Häufig gestellte Fragen zur Krankenkasse bei einer Zahnbehandlung in Ungarn
Ja. Als versicherte Person haben Sie innerhalb der EU freie Arztwahl. Für Leistungen, die auch in Österreich Vertragsleistungen sind, erhalten Sie eine anteilige Kostenerstattung. Für Leistungen, die in Österreich Privatleistungen sind – etwa Kronen und Implantate –, gibt es auch bei einer Behandlung in Ungarn keinen Zuschuss.
Bei konservierender und chirurgischer Zahnbehandlung 80 Prozent der tariflichen Kosten, nicht 80 Prozent Ihrer Rechnung. Bei abnehmbarem Zahnersatz 80 Prozent der um den Selbstbehalt verminderten tariflichen Kosten. Die genaue Höhe kann die ÖGK erst nach Einreichung der Unterlagen beurteilen.
Grundsätzlich nicht. Implantate zählen nicht zu den Leistungen der ÖGK und sind privat zu bezahlen. Zuschüsse gibt es nur in besonderen medizinischen Fällen – etwa bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalten oder in der Rehabilitation nach einer Tumoroperation – und nur nach vorheriger Bewilligung durch den Zahnmedizinischen Dienst.
Für die Behandlung selbst nicht. Sie brauchen keine vorherige Genehmigung, um sich in Ungarn behandeln zu lassen. Nach Abschluss der Behandlung reichen Sie den unterschriebenen Behandlungsplan sowie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse prüft die Unterlagen und erstattet Ihnen anschließend die Kosten für die anerkannten beziehungsweise erstattungsfähigen Leistungen. Eine Ausnahme gilt allein für abnehmbaren Zahnersatz: Hier verlangt die ÖGK, dass der Kostenvoranschlag bereits vor der Anfertigung zur Bewilligung vorgelegt wird. Bei Kronen, Brücken und Implantaten stellt sich die Frage ohnehin nicht – sie sind in Österreich wie in Ungarn Privatleistungen.
Die detaillierte Rechnung, aufgeschlüsselt nach Material-, Labor- und Honorarkosten, die Zahlungsbestätigung, einen Befund zu allen Zähnen sowie – ausschließlich bei abnehmbarem Zahnersatz – die vorab erteilte Bewilligung der ÖGK.
Für die Einreichung müssen die Rechnungen in deutscher Sprache vorliegen. Wir stellen unseren österreichischen Patientinnen und Patienten die Rechnung deshalb von vornherein auf Deutsch und in der geforderten Aufschlüsselung aus.
Für viele Patientinnen und Patienten gerade deshalb. Weil festsitzender Zahnersatz in Österreich wie in Ungarn privat zu bezahlen ist, entscheidet der Behandlungspreis über Ihre tatsächlichen Kosten – und der liegt bei uns 50 bis 70 Prozent unter dem österreichischen Niveau.
Stand: August 2026. Alle Angaben zur Kostenerstattung beruhen auf den öffentlich zugänglichen Informationen der Österreichischen Gesundheitskasse (oegk.at) und geben den Stand von August 2026 wieder; sie ersetzen keine individuelle Auskunft Ihrer Landesstelle. Auch sämtliche in diesem Beitrag genannten Preise beziehen sich auf August 2026 und können sich ändern. Weitere Informationen zur Kostenbeteiligung finden Sie auf unserer Seite Krankenkasse.



